Ende November 2025 hat die Luzerner Stimmbevölkerung den Gegenentwurf zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung angenommen. Das Gesetz sowie die dazugehörige Verordnung sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Ab 1. August 2026 gilt nun auch die neue Regelung betreffend Betreuungsgutscheine.
Mit der neuen Regelung sollen Familien grundsätzlich finanziell stärker entlastet werden. Gleichzeitig wird ein kantonal einheitliches Antragsverfahren eingeführt.
Gesuche ab 3. August 2026 online einreichen
Die neue Fallapplikation ist seit dem 3. August 2026 in Betrieb. Gesuche für Betreuungsgutscheine können ab diesem Zeitpunkt online über das Portal my.lu.ch eingereicht werden. Die entsprechende Dienstleistung ist unter der Kategorie «Gesundheit & Soziales» zu finden.
Weitere Informationen zum neuen Verfahren sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website der Dienststelle Gesundheit und Soziales des Kantons Luzern (DISG).
Bereits heute steht zudem ein Online-Rechner für Betreuungsgutscheine zur Verfügung. Damit können Familien die voraussichtliche Höhe der Betreuungsgutscheine unverbindlich berechnen und eine erste Einschätzung ihres möglichen Anspruchs erhalten.
Weitere Informationen und hilfreiche Links: