An der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 haben die Stimmberechtigten von Grossdietwil die Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Der Regierungsrat genehmigte die Gesamtrevision der Grossdietwiler Ortsplanung, die den übergeordneten bundes- und kantonalrechtlichen Bestimmungen entspricht. Gleichzeitig wird auch der angepasste Regionale Entwicklungsplan Willisau-Wiggertal des regionalen Entwicklungsträgers Region Luzern West genehmigt, welcher weitere Grundlagen für die Einzonung im Gebiet Lindacher beinhaltet und deshalb koordiniert mit der Grossdietwiler Ortsplanungsrevision vom Regierungsrat beurteilt wurde.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben im Bauwesen sind ab sofort im Online-Schalter Bauamt der Gemeinde Grossdietwil abrufbar (https://www.grossdietwil.ch/verwaltung/online-schalter/).

Wenn Sie ein Bauvorhaben angehen, empfehlen wir Ihnen den frühen Kontakt mit dem Bauamt Grossdietwil. Damit die neuen Planungsvorgaben richtig umgesetzt werden, bieten wir den Planern und Bauherren mehrere Möglichkeiten, frühzeitig und stufengerecht Vorabklärungen und Vorprüfungen. Dazu arbeitet das Bauamt Grossdietwil zusammen mit der Baukontrollstelle Tagmar einen entsprechenden Leitfaden aus. Weitere Informationen erhalten Sie demnächst an dieser Stelle. Bis dahin sind Vorabklärungen und Vorprüfungen direkt beim Bauamt Grossdietwil digital und in Papierform (1-fach) einzureichen.