Ab dem 1. August 2026 gilt gemäss dem neuen Kinderbetreuungsgesetz das neue System der Betreuungsgutscheine für familienergänzende Kinderbetreuung.

Gesuchsstellung für Betreuungsgutscheine
Erziehungsberechtigte können das Gesuch direkt via my.lu.ch einreichen. Dafür benötigen Sie folgende Angaben und Unterlagen:
– Eine gültige und funktionierende E-Mailadresse.
– Die AHV-Nummer der antragsstellenden Person.
– Die AHV-Nummer des Kindes.
– Bei Paarhaushalten: die AHV-Nummer der zweiten erwachsenen Person.
– Die IBAN-Nummer des Bank- oder Postkontos.
– Einen unterschriebenen Betreuungsvertrag für jedes betreute Kind.
– Angaben zum Arbeitspensum in Prozent.
– Bei Paarhaushalten: Angaben zum Arbeitspensum der zweiten erwachsenen Person.
– Die Betreuungszeiten des Kindes.

Online-Rechner Betreuungsgutscheine
Der Online-Rechner des Kantons ist für Erziehungsberechtigte, welche den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern prüfen möchten.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in einem separaten Dokument (F&A Erziehungsberechtigte), welche auf der Homepage der DISG abrufbar sind.

Alle Informationen zu den Betreuungsgutscheinen und weitere gesetzliche Grundlagen finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.