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Formulare der kantonalen Stelle rawi (z. B. Baugesuchsformular) können nur mit dem Internet-Explorer geöffnet werden. Bei anderen Browsern wie Mozilla Firefox funktionieren diese Formulare in der Regel nicht.
Raum und Wirtschaft (rawi)
Geoportal Luzern
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Verkehr und Infrastruktur (vif)
Fachstelle Hindernisfrei Bauen Luzern HBLU
Militär, Zivilschutz und Justizvollzug (mzj)
Strassen
Solarpotential der Dachflächen
Merkblatt Entsorgung von Aushub
Formular Entsorgungskonzept
Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen. Wir heissen Sie herzlich willkommen.
Damit wir Sie in unserer Einwohnerkontrolle aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Sie mögen bei der Einwohnerkontrolle Grossdietwil persönlich vorbeikommen und folgende Unterlagen mitbringen:
Als Quittung für den hinterlegten Heimatschein stellt die Einwohnerkontrolle einen Schriften-Empfangsschein aus.
Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen. Wir heissen Sie herzlich willkommen.
Damit wir Sie in unserer Einwohnerkontrolle aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Sie mögen bei der Einwohnerkontrolle Grossdietwil persönlich vorbeikommen und folgende Unterlagen mitbringen:
Der Strafregisterauszug ist beim Bundesamt für Polizeiwesen in Bern zu beantragen. Der Strafregisterauszug kann über’s Internet bestellt werden (www.strafregister.admin.ch). Die Gebühr für den Auszug kann bei Internet-bestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden. Für Privatpersonen ist es auch möglich, ihren Strafregisterauszug am Postschalter zu bestellen und zu bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/in zustellt.
Gestützt auf das Gesetz über das Halten von Hunden vom 23. Oktober 1973 des Kantons Luzern haben Hundehalter der Einwohnergemeinde, in welcher der Hund gehalten wird, jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Hundesteuerrechnung wird im ersten Halbjahr zugestellt.
Zuständig für die Hundekontrolle ist die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Grossdietwil.
Es gelten folgende Steueransätze:
Wenn der Hund verstirbt, weggegeben oder verkauft wird, bitten wir Sie, dies unverzüglich der Einwohnerkontrolle sowie in AMICUS zu melden.
Meldepflicht und Kennzeichnung
Welpen brauchen spätestens mit drei Monaten einen Mikrochip, welcher vom Tierarzt unter die Haut eingepflanzt wird und elektronisch ablesbar ist. Der Tierarzt registriert den Hund in AMICUS. Wichtig: Falls der Tierhalter noch nie einen Hund hatte und nicht in der Datenbank registiert ist, muss er dies vorgängig zum Tierarztbesuch durch die Gemeinde vornehmen lassen.
Die Meldung bei der Gemeinde erfolgt jedoch nicht automatisch. Die Hundehalter/innen werden gebeten, Änderungen der Hundehaltung (An-/Abmeldung, Adressänderung usw.) der Gemeindeverwaltung Grossdietwil mitzuteilen.
Weitere Informationen über die Hundehaltung erhalten Sie unter:
Veterinärwesens des Bundes
Veterinärdienst des Kantons Luzern
Gesetz über das Halten von Hunden des Kantons Luzern
Verordnung über das Halten von Hunden des Kantons Luzern
Fragen und Antworten zur Kennzeichnung von Hunden
Hundebroschüren