Das Gemeindearbeitsamt Grossdietwil schliesst auf den 1. Mai 2021 und übergibt die Aufgaben an das regionale Arbeitsvermittlungszentrum Wolhusen.

AVIG-Revision 2021 – Wegfall der Gemeindearbeitsämter im Kanton Luzern
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzogen und das revidierte Gesetz soll 2021 in Kraft treten. Dieses beinhaltet u.a. den Wegfall der Gemeindearbeitsämter, wie diese der Kanton Luzern noch kennt.

Die Gemeinden bzw. Gemeindearbeitsämter spielen beim Vollzug des AVIG als Kooperationspartner der regionalen Arbeitsvermittlungszentren eine Schlüsselrolle. Sie haben den Erstkontakt mit den Stellensuchenden. Die Komplexität der Aufgabenstellung erfordert von allen Beteiligten ein hohes Mass an Fachkompetenz, Engagement und Flexibilität. Auf diese Werte und die konstruktive Zusammenarbeit kann sich WAS wira Luzern, insbesondere der Bereich Arbeitsmarkt seit langer Zeit stützen.

In Folge der AVIG-Revision 2021 übernehmen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe. Das Datum der Inkraftsetzung des revidierten AVIG ist noch nicht bekannt, WAS wira Luzern hat den Gemeinden angeboten, den für sie besten Zeitpunkt der Übergabe zwischen April und Dezember 2021 zu wählen und mitzuteilen. Jede Gemeinde kann also individuell wählen. Für Stellensuchende hat dies zur Folge, dass sie sich für die Erstanmeldung informieren müssen, ob noch das Gemeindearbeitsamt oder bereits das regionale RAV zuständig ist. In Grossdietwil wird diese Übergabe per 1. Mai 2021 stattfinden.

Die Gemeindezuordnung zu den zugehörigen RAV finden sie auf der Website https://wira.was-luzern.ch/bereiche/arbeitsmarkt/gemeindezuordnung-der-rav/ .

Was bleibt gleich?
– Die stellensuchende Person muss sich persönlich beim zuständigen RAV anmelden.
– Es wird ein Erstanmeldegespräch im RAV durchgeführt.
– Es werden alle notwendigen Unterlagen mitgegeben. Dies beinhaltet u.a. auch verschiedene Dokumente und Formulare für die Arbeitslosenkasse.

Was wird neu?
– Gemäss SECO sollten 2021 bereits weitere Formulare online zur Verfügung stehen, so auch die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung. Dazu wird einzig die Registrierung auf www.arbeit.swiss benötigt. Mit diesem Login können danach auch viele weitere elektronisch übermittelbare Formulare (z. B. Arbeitsbemühungen, Angaben der versicherten Person im Monat etc.) sowie die gemeldeten Stellen aufgerufen werden.
– Die Dokumente für die Arbeitslosenkassen werden durch die stellensuchende Person direkt übermittelt (www.arbeit.swiss) oder per Post an die gewählte Arbeitslosenkasse geschickt.

Der Bereich Arbeitsmarkt WAS wira Luzern setzt alles daran, die Dienstleistungen in der gleichen Qualität weiterzuführen. Einige Abläufe werden effizienter, da die Anmeldung systemtechnisch erfolgen kann und die Übermittlungszeit Gemeinde > RAV oder Gemeinde > Arbeitslosenkasse wegfallen. Jedoch bedarf es von der stellensuchenden Person mehr Eigeninitiative, sei es sich auf das elektronische Medium einzulassen sowie die Antragsformulare zur Arbeitslosenentschädigung der Arbeitslosenkassen vollständig und richtig auszufüllen. Nur ein vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllter Antrag kann im System verarbeitet werden. Nachfragen führen zu Verzögerungen, die ihrerseits zu Verzögerungen der Auszahlungen führen können.

WAS wira Luzern ist überzeugt, dass die Änderungen der AVIG-Revision betreffend die stellensuchenden Personen mit Hilfe der Bevölkerung des Kantons Luzern und der betroffenen Institutionen einwandfrei umgesetzt wird.